Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Die Folgen berufstypischer Belastungen, eine schwere Erkrankung oder ein Unfall sind die häufigsten Ursachen, dass ein Mitarbeiter längere Zeit wegen Krankheit ausfallen kann oder seinen Beruf gar nicht mehr ausüben kann. Jeder Arbeitgeber ist inzwischen gesetzlich verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Der Arbeitgeber klärt mit dem Beschäftigten, ob und wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann, mit welchen Verbesserungen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden und damit der Arbeitsplatz erhalten bleiben kann.
Bei der Durchführung eines BEM kann ich Ihnen und Ihren MitarbeiterInnen Unterstützung in Form von Beratungen und Coachings anbieten, aber auch bei der Beantragung von Beruflicher Rehabilitation behilflich sein. Meine langjährigen Kontakte zu Rentenversicherungsträgern machen eine zeitnahe Umsetzung, der mit Ihnen erarbeiteten Lösungen, wie z. B. Umschulungen, Kurzqualifizierungen oder Eingliederungszuschüsse, möglich.